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Betriebliche Gesundheitsförderung

Leistungsdruck, Zeitmangel, Stress und Bewegungsmangel können zu orthopädischen Erkrankungen sowie zu internistischen Folgen und psychischen Problemen führen. Viele Arbeitgeber versuchen deshalb seit Jahren, Gesundheitsprävention für ihre Mitarbeiter attraktiv zu gestalten und so die Ausfallzeiten zu verringern. Seit 2008 sind Arbeitgeberleistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 500,00 EUR je Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 34 EStG).

Zur betrieblichen Gesundheitsförderung zählen zum Beispiel die Vorbeugung bei arbeitsbedingten körperlichen Belastungen, Ernährungsberatungen zur Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung sowie zur Reduktion von Übergewicht, Techniken der Stressbewältigung und Entspannung zur Förderung der individuellen Belastbarkeit mit Ziel der Vermeidung stressbedingter Gesundheitsrisiken und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme zur Reduzierung von Bewegungsmangel. Wir vereinbaren gerne einen individuellen Beratungstermin.